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Die Wilhelm Büchner Hochschule stellt Ihnen während Ihres Studiums ohne Zusatzkosten ein iPad zur Verfügung. Dieses dürfen Sie während des Studiums nutzen und auch behalten, wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen. Lediglich bei einem Studienabbruch müssten Sie das iPad wieder an uns zurückgeben. Weitere Details regelt die Überlassungsvereinbarung.
1.1 Die Wilhelm Büchner Hochschule für Berufstätige Darmstadt GmbH - im Folgenden WBH - überlässt dem/der Studierenden während der Laufzeit des von ihm/ihr abgeschlossenen Fernunterrichtsvertrags mit dem Studienziel "Bachelor" oder "Master" unentgeltlich ein Apple iPad inklusive Originalverpackungen, Zubehör (Ladegerät, Ladekabel) und der Dokumentationsunterlagen Handbücher (nachfolgend „Leihgerät“ genannt) zum Gebrauch.
1.2 Der Vertrag gilt nur für Studierende, deren Vertragsstart für das bezugsberechtigte Studienprogramm nach dem 01.01.2022 liegt.
1.3 Die Modellart sowie die Ausstattung des Leihgeräts richten sich nach der zum Übereignungszeitpunkt herrschenden Verfügbarkeit. Der/Die Studierende hat somit ausdrücklich kein Anrecht auf die Überlassung einer bestimmten Modell- oder Ausstattungsvariante.
1.4 Zwingende Voraussetzung für die Gebrauchsüberlassung des Leihgeräts ist, dass der/die Studierende der WBH eine Lieferadresse in Deutschland oder im Raum der Europäischen Union („EU Ausland“) mitteilt.
1.5 Das Leihgerät wird dem/der Studierenden durch die Firma compustore PC GmbH an die von ihm/ihr genannte Adresse gesandt. Versandkosten hat der/die Studierende hierfür nicht zu tragen.
1.6 Eine Lieferung außerhalb Deutschlands oder des Raumes der Europäischen Union erfolgt nicht. Dem/Der Studierenden steht es jedoch frei, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko einen Weiterversand seiner/ihrer Wahl zu organisieren.
2.1 Das Leihgerät wird voraussichtlich binnen zwei Wochen nach Studienbeginn an der WBH an den/die Studierende/n versandt. Die Frist kann, abhängig von der Verfügbarkeit des Leihgeräts beim Lieferanten, variieren.
2.2 Dieser Vertrag endet mit Beendigung des Fernunterrichtsvertrags. Steht dem/der Studierenden im Rahmen des Fernunterrichtsvertrags ein Widerrufsrecht zu und macht er/sie hiervon Gebrauch, erstreckt sich der Widerruf auch auf diesen Vertrag.
3.1 Im Falle der Beendigung des Fernunterrichtsvertrags vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit hat der/die Studierende das Leihgerät innerhalb 2 Wochen nach Beendigung des Fernunterrichtsvertrags an die WBH zurückzugeben.
3.2 Die Rückgabe des Leihgeräts erfolgt auf Kosten und Gefahr des/der Studierenden.
3.3 Die Rückgabe hat durch Übergabe des Leihgeräts sowie aller dem/der Studierenden überlassenen Originalverpackungen, des Zubehörs (Ladegerät, Ladekabel) und der Dokumentationsunterlagen Handbücher zu erfolgen.
3.4 Der/Die Studierende hat sicherzustellen, dass sich bei der Rückgabe des Leihgeräts keine persönlichen oder anderen Daten oder Informationen mehr auf dem Leihgerät befinden. Das Leihgerät ist vor Rückgabe auf Werkseinstellungen zurückzusetzen.
3.5 Kommt der/die Studierende mit der Rückgabe des Leihgeräts in Verzug, so hat er/sie der WBH den entstehenden Schaden zu ersetzen. Als Mindest-Schadensersatz kann die WBH für die Dauer der Vorenthaltung einen Betrag in Höhe von 50,00 € monatlich verlangen, sofern der/die Studierende nicht den Nachweis erbringt, dass lediglich ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3.6 Wenn der/die Studierende sämtliche Pflichten aus dem Fernunterrichtsvertrag vertragsgemäß erfüllt und den im Fernunterrichtsvertrag aufgeführten Studienabschluss erreicht hat, erwirbt er/sie das Eigentum am Leihgerät. Eine Pflicht zur Rückgabe besteht dann nicht.
4.1 Der/Die Studierende ist verpflichtet, das Leihgerät unverzüglich nach Erhalt auf Mängel und Vollständigkeit zu untersuchen und Schäden, Unvollständigkeiten oder andere Beanstandungen spezifiziert in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Post-Brief) innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Leihgeräts der WBH mitzuteilen.
4.2 Später auftretende Schäden, der zufällige Untergang, der Verlust, Diebstahl, Defekte oder der Wegfall der Gebrauchsfähigkeit sind der WBH ebenfalls in Textform innerhalb von drei Tagen nach Feststellung durch den/die Studierende/-n mitzuteilen. Bei Diebstahl des Leihgeräts hat der Entleiher umgehend Strafanzeige zu erstatten und der WBH eine Kopie der Anzeige zukommen zu lassen.
4.3 Der/Die Studierende verpflichtet sich, das Leihgerät in sorgfältiger Weise zu behandeln und in einem funktionsfähigen Zustand zu erhalten sowie die Pflege und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers zu befolgen, insbesondere die empfohlenen Updates des Herstellers zeitnah nach Veröffentlichung zu installieren.
4.4 Der/Die Studierende ist verpflichtet, Veränderungen an der Hardware oder dem Betriebssystem des Leihgeräts (insbesondere sogenannte Jailbreaks) zu unterlassen. Auch das Bekleben des Leihgeräts mit Aufklebern – abgesehen vom Anbringen einer Displayschutzfolie, welche sich wieder restlos entfernen lässt – ist zu unterlassen.
4.5 Während der Laufzeit dieses Vertrags ist dem/der Studierenden eine Weitergabe des Leihgeräts an Dritte nicht gestattet.
4.6 Der/Die Studierende haftet gegenüber der WBH ab Erhalt des Leihgeräts für alle von ihm/ihr schuldhaft verursachten Schäden, Veränderungen oder Verschlechterungen am Leihgerät.
4.7 Im Falle eines durch den/die Studierenden schuldhaft verursachten Schadens hat er/sie das Gerät auf seine/ihre Kosten durch die Firma compustore PC GmbH unverzüglich instand setzen oder durch ein gleichartiges und gleichwertiges Gerät ersetzen zu lassen. Wählt der/ die Studierende die Instandsetzung, so hat er/sie das Leihgerät durch die Firma compustore PC GmbH in einen vertragsgemäßen Zustand versetzen zu lassen und dies der WBH gegenüber auf Anfrage durch Vorlage des Instandsetzungsbelegs nachzuweisen. Wählt der/die Studierende den Austausch durch ein neues Leihgerät, so ist die WBH damit einverstanden, dass das bisherige Leihgerät samt Zubehör durch die Firma compustore PC GmbH gegen ein gleichwertiges und -artiges Leihgerät getauscht wird. Eigentümer des ausgetauschten Leihgeräts ist bis zur Erfüllung von Ziffer 3.6 die WBH.
4.8 Im Fall der vorstehenden Ziffer 4.7 gelten hinsichtlich der Lieferung die Ziffern 1.3 und 1.4 entsprechend, mit dem Unterschied, dass die Versandkosten vollumfänglich von dem/der Studierenden zu tragen sind.
5.1 Die WBH tritt sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche, die ihr bezüglich des Leihgeräts zustehen an den/die Studierende/n ab, sodass der/die Studierende am Leihgerät auftretende Garantie- oder Gewährleistungsfälle selbst gegenüber der compustore PC GmbH geltend machen kann.
5.2 Der/Die Studierende ist verpflichtet, Garantie- oder Gewährleistungsfälle auf Anweisung der WBH gegenüber der compustore PC GmbH anzuzeigen und die entsprechenden Ansprüche geltend zu machen. Sollte die compustore PC GmbH die Erfüllung dieser Ansprüche verweigern, hat der/die Studierende dies der WBH unverzüglich mitzuteilen und der WBH insbesondere die entsprechende Erklärung der compustore PC GmbH weiterzuleiten.
6.1 Die WBH haftet nicht für Mängel am Leihgerät und daraus entstehende Schäden, es sei denn, sie hat den Mangel vor Übergabe des Leihgeräts an den/die Studierende/n gekannt und arglistig verschwiegen.
6.2 Die WBH ist nicht verpflichtet, das Leihgerät zu reparieren oder zu ersetzen, wenn nach Übergabe des Leihgeräts an den/die Studierende/n Mängel, Defekte oder Schäden auftreten bzw. das Leihgerät aus anderen Gründen nicht ordnungsgemäß funktioniert.
6.3 Wird das Gerät zur Reparatur oder zum Austausch an die Firma compustore PC GmbH eingesandt, ist die WBH nicht verpflichtet, für den Reparaturzeitraum bzw. die für den Austausch erforderliche Zeit ein Ersatzgerät zu stellen.
6.4 Gehen im Rahmen des Austauschs, der Reparatur oder der Rücksendung des Leihgeräts Daten des/der Studierenden verloren, übernimmt die WBH für den Verlust der Daten keine Haftung.
7.1 Gegen Forderungen der WBH kann der/die Studierende nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der/die Studierende nur wegen unmittelbar aus diesem Vertrag herrührender Gegenansprüche geltend machen.
7.2 Eine Abtretung bzw. Übertragung von Forderungen, Rechten oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den/die Studierende/n bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die WBH.
Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der/die Studierende als Verbraucher seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
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Die Wilhelm Büchner Hochschule ist Teil der Stuttgarter Klett Gruppe. Die Unternehmensgruppe Klett ist ein führendes Bildungsunternehmen in Europa und ist international in 18 Ländern vertreten. Das Angebot umfasst klassische und moderne Bildungsmedien für den Schulalltag sowie die Unterrichtsvorbereitung, Fachliteratur und Schöne Literatur. Darüber hinaus betreibt die Klett Gruppe zahlreiche Bildungseinrichtungen von Kindertagesstätten über Schulen bis hin zu Fernschulen, Fernfach- und Präsenzhochschulen. Weitere Informationen finden Sie unter www.klett-gruppe.de.
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