Finanzielle Förderung
Ob Fernstudium oder Online-Abendstudium: Das Engagement, sich mit einem Studium beruflich weiterzuentwickeln, wird von vielen Seiten finanziell unterstützt. Neben Stipendienprogrammen, Studienförderungen und Bildungskrediten erleichtern Ihnen auch Nachlässe der Wilhelm Büchner Hochschule die Finanzierung Ihres Fernstudiums. Hier finden Sie zahlreiche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.
Möglichkeit 1 Sparen Sie Steuern
Studieren Sie an der Wilhelm Büchner Hochschule und nutzen Sie die Vorteile der steuerlichen Absetzbarkeit.
Dabei stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen.
Werbungskosten
Bei einem Zweit- oder Aufbaustudium können Sie Ihre Ausgaben vollständig als Werbungskosten absetzen. Auch Aufwendungen für ein Erststudium lassen sich als Werbungskosten geltend machen, wenn diesem eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgegangen ist.
Sonderausgaben
Wenn Sie an Ihren Schulabschluss (Abitur, Fachabitur etc.) unmittelbar ein Erststudium anschließen, können Sie die Studiengebühren in Höhe von bis zu 6.000 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zusätzlich lassen sich auch Aufwendungen für Büro- und Arbeitsmittel, Reisekosten, Fachliteratur etc. bis zu einem Gesamtbetrag von 6.000 Euro jährlich geltend machen.
Möglichkeit 2 Unsere Rabatte für Sie
Nicht nur Bund und Länder fördern Sie bei Ihrer Weiterbildung. Auch die Wilhelm Büchner Hochschule unterstützt Sie mit Nachlässen und Sonderkonditionen bei der Finanzierung Ihres Fernstudiums.
Erlass der Graduierungsgebühr: Bachelor: 249,- € / Master: 799,- € Wenn Sie zu folgendem Personenkreis gehören:
- Auszubildende
- Arbeitslose
- Schwerbehinderte
- Rentnerinnen und Rentner
- Studierende in Elternzeit
- Absolventinnen und Absolventen der Studiengemeinschaft Darmstadt (sgd)
- Absolventinnen und Absolventen des PFFH-Technikums
Absolvent:innen eines Bachelor- oder Masterstudiengangs der WBH erhalten folgende Rabatte:
- 10 % auf die Studiengebühren, sowie eine Monatsrate und die Graduierungsgebühr geschenkt
- 20 % auf alle Hochschulzertifikate und Nano Degrees
- bis zu 30 % auf über 300 Fernkurse der sgd – Deutschlands führende Fernschule
Absolvent:innen der sgd bekommen
- die Graduierungsgebühr für Ihren Bachelor (249,- €) oder Ihren Master (799,- €) erlassen.
- 10 % Rabatt auf alle Hochschulzertifikate und Nano Degrees der WBH
WBH-Förderung im Rahmen der Gleichstellung
Darüber hinaus fördern wir die Gleichstellung an unserer Hochschule mit 20 % Rabatt auf die Studiengebühren für jeweils 10 Studierende der folgenden Personengruppen:
- Studierende mit Beeinträchtigung
- Studierende mit Familien (speziell für Alleinerziehende)
- Studierende auf dem zweiten Bildungsweg
- Frauen in MINT-Masterstudiengängen
Um sich auf die Förderung zu bewerben, senden Sie einen Lebenslauf, ein Motivationsschreiben (und evtl. einen Nachweis) an unsere Gleichstellungsbeauftragte Ramona Sußbauer unter gleichstellung(at)wb-fernstudium.de.
20% Nachlass
Sie sind Soldatin oder Soldat bei der Bundeswehr? Dann erhalten Sie 20% Rabatt auf alle Studiengänge, Nano Degrees und Zertifikate. Bitte beachten Sie, dass diese Sonderkonditionen nicht miteinander oder mit anderen Vorteilsangeboten kombinierbar sind.
Flexibel studieren
Manchmal passieren unvorhersehbare Dinge, die ein Studium erschweren können – beispielsweise durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder eine schwere Krankheit. Wir lassen Sie in belastenden Situationen nicht allein und finden gemeinsam individuelle Lösungen. Dazu gehören unter anderem individuell angepasste Zahlweisen, kostenlose Urlaubssemester oder eine gebührenfreie Verlängerung Ihrer Studienzeit.
Möglichkeit 3 Individuelle Sonderförderungen
Einzelnen Personengruppen haben unter bestimmte Voraussetzungen die Möglichkeiten, die folgenden Förderangebote in Anspruch zu nehmen.
Finanzierungsbroschüre herunterladen
Sie wollen mehr rund um Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Ihres Studiums an der Wilhelm Büchner Hochschule erfahren? Unser Finanzierungsbroschüre informiert Sie umfassend.
Förderdatenbank
Auf Bundesebene wurde eine Datenbank eingerichtet, die Ihnen den kompletten und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union bietet. Auch die genauen Adressen der entsprechenden Institutionen sind hier aufgeführt.
MÖGLICHKEIT 4 Nutzen Sie Stipendien
Mit Stipendien greifen Bund, Stiftungen und Studienförderwerke herausragenden Talenten finanziell unter die Arme. Meist müssen die Gelder nicht zurückgezahlt werden. Dafür sind bestimmte Bedingungen an die Förderung geknüpft.
Was wird gefördert?
Alle Bachelor- und Master-Studiengänge der Wilhelm Büchner Hochschule sind förderfähig. Die Zulassung für eine weiterführende Master-Förderung ist dabei von überdurchschnittlichen Studienleistungen und von der Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen abhängig.
Wer wird gefördert?
Das Aufstiegsstipendium richtet sich an besonders begabte Berufstätige ohne Hochschulabschluss, die erstmals ein akademisches Studium aufnehmen möchten – neben dem Beruf oder in Vollzeit. Dabei spielt es keine Rolle, welches Alter Sie haben oder wie lange Sie schon im Beruf stehen. Allerdings müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung.
- Sie besitzen mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung.
- Sie können eine besondere Leistungsfähigkeit und Begabung in Beruf und Ausbildung nachweisen – z. B. Gesamtnote von mind. 1,9 bzw. 87 Punkten.
- Sie können einen Beleg über die herausragende Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb vorzeigen.
- In Ausnahmefällen reicht auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebenden.
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder das Recht auf Daueraufenthalt bzw. eine Niederlassungserlaubnis.
Wie wird gefördert?
Für ein Studium neben dem Beruf erhalten Sie jährlich bis zu 2.400 Euro – und das für die gesamte Dauer der Regelstudienzeit. Für einen 3-jährigen Bachelor-Studiengang sind dies insgesamt 7.200 Euro.
Was ist beim Antrag zu beachten?
Das Aufstiegsstipendium können Sie vor Studienbeginn oder bis zum Ende des zweiten Studiensemesters beantragen. Sie bewerben sich online und füllen einen Fragebogen aus. Anschließend findet ein Auswahlgespräch statt. Im Auswahlverfahren zählen allein die beruflichen Qualifikationen und Leistungen – Schulnoten und Schulabschluss haben keinen Einfluss. Ausführliche Informationen zum Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendium erhalten Sie unter www.sbb-stipendien.de und www.bmbf.de .
Was wird gefördert?
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.
Wer wird gefördert?
Junge Berufstätige unter 25 Jahren, die ihre Berufsausbildung oder einen Leistungswettbewerb überdurchschnittlich gut absolviert haben, sind förderfähig. Das angestrebte Studium muss dabei ihr erstes sein. Durch Anrechnungszeiten (z. B. Krankheit, Freiwilliges Soziales Jahr) können sie das zulässige Höchstalter um bis zu drei Jahre überschreiten. Im Detail müssen Sie diese Bedingungen erfüllen:
- Sie haben Ihre Berufsausbildung besonders erfolgreich abgeschlossen (Gesamtnote von mind. 1,9 bzw. 87 Punkten).
- Oder Sie können Ihre herausragende Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platz 1 bis 3) belegen.
- In Ausnahmefällen reicht auch ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebenden bzw. der Berufsschule.
- Sie arbeiten mind. 15 Stunden/Woche.
Wie wird gefördert?
Werden Sie in das Programm aufgenommen, haben Sie die Chance auf ein Stipendium in Höhe von 8.100 Euro – verteilt über drei Jahre. Bei Förderung sind auch Zuschüsse zu Maßnahme-, Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie zu notwendigen Arbeitsmitteln möglich. Im ersten Förderjahr steht Ihnen sogar ein IT-Bonus in Höhe von 250 Euro zu – z. B. zur Anschaffung eines Computers.
Was ist beim Antrag zu beachten?
Die Bewerbung zum Weiterbildungsstipendium kann nur vor Beginn des Studiums eingereicht werden – und zwar ausschließlich bei der Kammer, an der Ihre Berufsausbildung eingetragen war. Ausführliche Informationen zum Aufstiegs- und Weiterbildungsstipendium erhalten Sie unter www.sbb-stipendien.de und www.bmbf.de .
Mehrere Stiftungen und Studienförderwerke bieten ebenfalls Stipendien für Studierende an. Zu den jeweiligen Förderbedingungen finden Sie hier Informationen:
- Cusanuswerk
- Evangelisches Studienwerk e. V.
- Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
- Heinrich-Böll-Stiftung e. V.
- Friedrich-Naumann-Stiftung e. V.
- Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.
- Rosa-Luxemburg-Stiftung e. V.
- Hanns-Seidel-Stiftung e. V.
- Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)
Nutzen Sie auch die beiden Suchmaschinen für Stipendien und Förderprogramme: www.mystipendium.de und www.stipendiumplus.de
Flexibel studieren
Manchmal passieren unvorhersehbare Dinge, die ein Studium erschweren können – beispielsweise durch Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit oder eine schwere Krankheit. Wir lassen Sie in belastenden Situationen nicht allein und finden gemeinsam individuelle Lösungen. Dazu gehören unter anderem individuell angepasste Zahlweisen, kostenlose Urlaubssemester oder eine gebührenfreie Verlängerung Ihrer Studienzeit.
Möglichkeit 5 Studienförderung und Bildungskredite
Verschiedene Anbieterinnen und Anbieter, Banken und Fonds bieten Studierenden spezielle Darlehen, um sich ganz auf ihr Studium konzentrieren zu können. Die Förderungen zahlen sie später zurück. Hier finden Sie einen Überblick zu den wichtigsten Angeboten.
Was wird gefördert?
Einen finanziellen Vorschuss erhalten Sie für alle Bachelor, Master- und MBA-Studiengänge der Wilhelm Büchner Hochschule.
Wer wird gefördert?
Die Deutsche Bildung AG unterstützt Studierende aller Fachrichtungen, die folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Sie besitzen eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder Österreich.
- Sie studieren an einer staatlich anerkannten Hochschule (Bachelor, Master, MBA).
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder einen unbefristeten Aufenthaltsstatus.
- Es liegt kein negativer Schufa-Eintrag vor.
Wie wird gefördert?
Sie erhalten eine individuelle Förderung für laufende Studien- und Lebenshaltungskosten. Pro Monat sind Zahlungen von 100 bis 1.000 Euro möglich. Der maximale Finanzrahmen richtet sich nach dem angestrebten Abschluss. Bei Bachelor-Studiengängen reicht er bis zu 15.000 Euro, für ein Master-Studium bis zu 25.000 Euro. MBA- und Promotionsstudierende können sogar bis zu 30.000 Euro erhalten. Zusätzlich bietet die Deutsche Bildung AG einmalige Förderungen an, z. B. für Laptops, Auslandssemester oder Studiengebühren. Die Rückzahlung erfolgt nach dem Studienabschluss – abhängig von Ihrem künftigen Einkommen.
Darüber hinaus bietet die Deutsche Bildung AG mit „WissenPlus“ ein eigenes Förderprogramm, das Studierenden bei Bewerbungen um Praktika und Einstiegsjobs sowie mit individuellen Beratungen und Trainings zur Seite steht. Hilfreich für die spätere Karriere ist auch das Netzwerk von Partnerunternehmen – bei erfolgreicher Vermittlung in eines der Unternehmen übernehmen diese einen Teil der Rückzahlungen.
Teil des „WissenPlus“-Programms sind auch Präsenzveranstaltungen und Online-Tools, bei denen Sie studien- und berufsrelevante Schlüsselkompetenzen erwerben: z. B. zu Rhetorik, Stress- und Zeitmanagement oder Entscheidungsfindung.
Was ist beim Antrag zu beachten?
Eine Bewerbung ist bereits vor Studienbeginn möglich. Die Förderung beginnt für Bachelor-Studierende an Fachhochschulen wie der Wilhelm Büchner Hochschule dann ab dem 2. Semester und im Master-Studium ab dem 1. Semester. Mit fachgebundener Hochschulreife startet Ihre Studienförderung ebenfalls mit dem 2. Semester.
Ausführliche Informationen zur Studienförderung der Deutsche Bildung AG erhalten Sie unter www.deutsche-bildung.de sowie telefonisch: 069 920 394 51 41.
Was wird gefördert?
Mit dem KfW-Studienkredit lassen sich alle Bachelor, Master- und MBA-Studiengänge der Wilhelm Büchner Hochschule fördern.
Wer wird gefördert?
Diesen Kredit können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie zwischen 18 und 44 Jahren alt sind. Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen und kann sowohl für ein als Erst- als auch Zweistudium verwendet werden – d. h., Sie können auch mehrere Studienvorhaben über die KfW finanzieren. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft mit inländischer Adresse.
- Sie sind Angehöriger eines deutschen Staatsbürgers oder eines dauerhaft in Deutschland lebenden EU-Bürgers.
Gut für Sie: Übliche Kreditsicherheiten sind nicht nötig.
Wie wird gefördert?
Förderfähig sind lediglich die Lebenshaltungskosten – keine Einmalaufwendungen. Die monatliche Beitragshöhe bestimmen Sie: zwischen 100 und 650 Euro sind möglich. Die Förderdauer richtet sich nach Ihrem Alter zu Beginn des Studiums. Studierende bis 24 Jahre werden bis zu 14 Semester gefördert, bis 34 Jahre sind 10 Semester möglich und mit 44 Jahren lassen sich sechs Semester fördern. Somit beläuft sich die maximale Fördersumme auf bis zu 54.600 Euro. Mit dem KfW-Studienkredit können Sie sowohl einzelne Phasen als auch das ganze Studium finanzieren. Der Zinssatz variiert, für die Rückzahlung bietet Ihnen die KfW flexible Vereinbarungen an.
Was ist beim Antrag zu beachten?
Wenn Sie Ihren Antrag online bis zum 15. eines Monats stellen, beginnt eine Finanzierung frühestens ab dem 1. des Folgemonats. Die Förderung für „Gasthörer“ ist erst nach der bestandenen Hochschulzugangsprüfung möglich.
Ausführliche Informationen zum KfW-Studienkredit erhalten Sie unter www.kfw.de sowie telefonisch: 0800 539 90 03.
Sie möchten unabhängig von staatlichen Vorgaben und Förderungen einen Bildungskredit aufnehmen? Verschiedene Anbieter bieten flexible Lösungen an, die an Ihre Bedürfnisse angepasst sind. Informieren Sie sich bitte direkt bei den einzelnen Banken und Sparkassen.
MÖGLICHKEIT 6 Unterstützung durch Arbeitgeber:innen
Aus Erfahrung wissen wir: Zahlreiche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schätzen und fördern das Engagement zur Weiterbildung. Bei der Bundeswehr kümmert sich sogar ein eigener Berufsförderungsdienst um dieses Thema. Lesen Sie hier mehr dazu.
Wer in seine Qualifikation Zeit und Geld investiert, signalisiert vor allem eins: Er oder sie ist bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen. In Zeiten des Fachkräftemangels ist dieses Engagement bei vielen Unternehmen gern gesehen. Fragen Sie einfach Ihren Arbeitgeber, inwieweit er Sie bei Ihrer weiteren beruflichen Weiterbildung unterstützt.
Die Förderung kann unterschiedlich ausfallen: Teilweise übernehmen Unternehmen die Studiengebühren. Andere wiederum gewähren zusätzliche Urlaubstage. Mit einem Studium neben dem Beruf wie an der Wilhelm Büchner Hochschule haben Sie besonders gute Argumente: Sie fehlen während Ihrer Weiterbildung nicht am Arbeitsplatz, es fallen kaum Reise- und Übernachtungskosten an und Sie beweisen ein herausragendes Organisationstalent.
Ein Tipp für unsere grundständigen Studiengänge (Bachelor und Master): In einigen Bundesländern sind die Veranstaltungen der Wilhelm Büchner Hochschule ab einer bestimmten Dauer bildungsurlaubsfähig. Zudem stehen in manchen Bundesländern den Arbeitnehmern 5 bis 10 Tage pro Jahr für die berufliche Weiterbildung zu.
Gern beraten wir Sie persönlich, ob in Ihrem Fall ein Bildungsurlaub möglich ist. Sie erreichen unsere Förderungsberatung unter 06151 3842 404 oder per E-Mail unter info(at)wb-fernstudium.de
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) ist Ihr zentraler Ansprechpartner, wenn Sie sich als Soldatin oder Soldat beruflich neu orientieren möchten. Er unterstützt Sie beim Übergang in eine zivile Karriere. Die Förderung ist umfassend: Sie reicht von der anteiligen oder kompletten Übernahme der Studiengebühren über Lehrmittel und Prüfungsgebühren bis zu Fahrtkosten.
Um die Weiterbildung finanziell bezuschusst zu bekommen, ist in jedem Fall eine vorherige Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr nötig. Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen individuell passenden Förderplan für Sie.
Als Bundeswehr-Angehörige/-r profitieren Sie bei der Wilhelm Büchner Hochschule: Liegt eine Förderzusage des BFD vor, beträgt die Ermäßigung 20 %. Ganz wichtig: Sie müssen Ihren Antrag auf Kostenübernahme vor dem Abschluss eines Studienvertrags mit der Wilhelm Büchner Hochschule einreichen. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zur Berufsförderung erhalten Sie bei den jeweiligen Standortteams der Bundeswehr und unter: www.personal.bundeswehr.de
Möglichkeit 7 Zuschüsse der Bundesländer
Unsere Zertifikatskurse bieten Berufstätigen eine Weiterbildung auf akademischem Niveau. Die Kosten für diese Kurse lassen sich in einigen Bundesländern bezuschussen.
Was wird gefördert?
Alle Zertifikatsstudiengänge der Wilhelm Büchner Hochschule sind förderfähig. Denn: Sie tragen zu Ihrer beruflichen Weiterbildung und Karriereentwicklung bei.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg (natürliche Personen).
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen, wobei der Vorhabensbeginn entscheidend ist.
Was ist beim Antrag zu beachten?
Der Antrag für den Bildungsscheck Brandenburg ist mindestens acht Wochen vor Studienbeginn zu stellen. Außerdem müssen die Ausgaben der Weiterbildung mindestens 1.000 Euro betragen.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck Brandenburg erhalten Sie unter www.ilb.de sowie telefonisch: 0331 660 22 00.
Was wird gefördert?
Mit dem QualiScheck erhalten Sie einen Zuschuss für alle Zertifikatsstudiengänge der Wilhelm Büchner Hochschule. Damit verbessern Sie Ihre Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz.
Wer wird gefördert?
Wenn Sie in Rheinland-Pfalz gemeldet sind und dort sozialversicherungspflichtig (abhängig oder geringfügig) arbeiten, haben Sie Anspruch auf den QualiScheck. Unterstützung zur beruflichen Weiterbildung erhalten Sie auch als Berufsrückkehrer:in und Selbstständige:r mit Hauptsitz in Rheinland-Pfalz. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen muss dabei mindestens 20.000 Euro (und 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) betragen. Wenn Ihr Einkommen weniger als 20.000 Euro beträgt, müssen die Kosten der Weiterbildung höher als 1.000 Euro sein.
Wie wird gefördert?
Einmal im Jahr werden mit dem QualiScheck 60 % pro Weiterbildung übernommen – höchstens jedoch in Höhe von 1.500 Euro.
Was ist beim Antrag zu beachten?
Den Antrag erhalten Sie vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – nach telefonischer Absprache oder online. Das Formular müssen Sie per Post schicken.
Weitere Informationen zum QualiScheck Rheinland-Pfalz erhalten Sie unter www.qualischeck.rlp.de sowie telefonisch: 06131-967149 montags bis donnerstags von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Was wird gefördert?
Der Weiterbildungsscheck eignet sich zur anteiligen Finanzierung aller Zertifikatsstudiengänge der Wilhelm Büchner Hochschule. Damit erhöhen Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage im Freistaat Sachsen sind Bewilligungen von Anträgen in den Fördergegenständen der betrieblichen und individuellen Weiterbildungsförderung ausschließlich im Rahmen der zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügbaren Haushaltsmittel möglich.
Nach Antragstellung im Förderportal Sachsen erhalten Sie zeitnah (i. d. R. 1 – 2 Wochen) eine Information zur Förderwürdigkeit Ihres Antrages. Beachten Sie bitte die Hinweise in der Eingangsbestätigung. Aktuell können ausschließlich Antragstellungen für Weiterbildungen mit einer
Weiterbildungslaufzeit bis spätestens 31. August 2025 berücksichtigt werden. Änderungen diesbezüglich kommunizieren wir schnellstmöglich hier. Beachten Sie bitte weiterhin, dass Sie sich vor Antragstellung über unser Förderportal noch nicht für Ihre geplante Weiterbildung verbindlich angemeldet haben dürfen bzw. anmelden dürfen.
Wer wird gefördert?
Das Programm richtet sich an eine breite Zielgruppe mit Hauptwohnsitz in Sachsen. Sie sind erwerbstätig mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 3.700 EUR. Die Gesamtausgaben für die Weiterbildung betragen mindestens 700,00 EUR.
Wie wird gefördert?
- Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt.
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent.
- Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes.
- Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR.
- Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten
Was ist beim Antrag zu beachten?
- Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Förderportal der SAB
- Der Antrag muss digital unterschrieben werden. Dies bieten wir über unseren Signaturdienstleister Verimi mittels Bank-Ident, Video-Ident oder mit der Onlinefunktion Ihres Personalausweises (eID) an. Aufgrund aktuell notwendiger Wartungsarbeiten steht das Foto-Ident-Verfahren (QES) nicht zur Verfügung. (Stand: 15.12.2023)
- Erforderliche Nachweise:
- Nachweis zur Legitimation (Kopie Personalausweis)
- Gehaltsnachweis
- Weiterbildungsangebot
- Beachten Sie bitte, dass die verbindliche Anmeldung zur Weiterbildung, die Weiterbildung selbst, als auch die An- und Bezahlung der Maßnahme erst erfolgen darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde.
- Mit dem Verwendungsnachweis nach Abschluss der Weiterbildung reichen Sie einen Nachweis über Ihre Teilnahme ein. Im Anschluss erhalten Sie den bewilligten Zuschuss ausgezahlt.
Weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck Sachsen erhalten Sie unter www.sab.sachsen.de oder per E-Mail berufliche.weiterbildung(at)sab.sachsen.de
Was wird gefördert?
Mit dem Programm Sachsen-Anhalt Weiterbildung bezuschusst das Bundesland Sachsen-Anhalt akademische Weiterbildungen. Das heißt, alle Zertifikatsstudiengänge der Wilhelm Büchner Hochschule sind förderfähig.
Wer wird gefördert?
Um finanziell bei der Weiterbildung unterstützt werden zu können, müssen Sie in Sachsen- Anhalt gemeldet und Privatperson sein.
Was ist beim Antrag zu beachten?
- Personen mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze werden nicht gefördert (Jahr 2024: 69.300 Euro).
- Die Antragstellung kann auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal erfolgen. Bitte nutzen Sie dafür das Produkt „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Individuell (online Antrag)“ im IB-Kundenportal.
- Die Beantragung einer Auszahlung erfolgt auf elektronischem Weg über das IB-Kundenportal. Bitte nutzen Sie dafür das Produkt „Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG – Individuell (nach Bewilligung)“ im IB-Kundenportal.
Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie unter www.ib-sachsen-anhalt.de oder per E-Mail technischersupport(at)ib-lsa.de.
Was wird gefördert?
Der Freistaat Thüringen fördert Weiterbildungen auf akademischem Niveau. Darunter fallen sämtliche Zertifikatsstudiengänge der Wilhelm Büchner Hochschule.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sind alle, die kranken-, renten- und pflegeversicherungspflichtig sind.
Das zu versteuerndes Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid unter 55.000 € bei Einzelveranlagung und unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegen.
Nicht förderfähig sind:
- nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
- Personen des öffentlichen Rechts
Wie wird gefördert?
Für Ihre individuelle Weiterbildung können die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000,00 € durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) gefördert werden.
Was ist beim Antrag zu beachten?
Ihr Antrag muss bei dem TLVwA postalisch eingegangen sein, bevor Sie sich verbindlich zur Weiterbildung anmelden bzw. damit beginnen.
Die Förderung über den Weiterbildungsscheck ist nur möglich, wenn keine andere Fördermöglichkeit gegeben ist. Die Kombination von verschiedenen Fördermitteln ist nicht möglich.
Sie sind verpflichtet die Gesamtfinanzierung, die ordnungsgemäße Durchführung und die Abrechnung Ihrer Weiterbildung sicherzustellen.
Die Zustimmung zu Ihrer Förderung durch den Weiterbildungsscheck erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides unter Beachtung der notwendigen Auflagen und Bedingungen.
Weitere Informationen zum Thüringer Weiterbildungsscheck erhalten Sie unter www.gfaw-thueringen.de sowie telefonisch: 0361 222 30.
MÖGLICHKEIT 8 Die WBH-Finanzierungsberatung
Die Finanzierung Ihres Studiums sollte auf gar keinen Fall ein Hinderungsgrund sein, das Wunschstudium aufzunehmen oder fortzuführen. Glücklicherweise gibt es in Deutschland verschiedene Arten der Studienfinanzierung, wie z. B. Studienkredite (z. B. KfW) oder Bildungsfonds (z. B. Brain Capital).
Die Investition in Ihr Studium lohnt sich!
Denn Ihr Studium ist Ihr Wegbereiter in eine beruflich erfolgreiche Zukunft. Die genannten Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten stellen Angebote Dritter dar, auf deren Inhalt wir keinen Einfluss haben. Für die Inhalte der verlinkten Webseiten Dritter ist ausschließlich der jeweilige Anbieter der Seiten verantwortlich. Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine Rechtsverstöße erkennbar.
Ihr Kontakt
Fragen Sie uns! Wir antworten gern.
Katharina Wittmann
Leitung Bildungsberatung
Mo. - Fr. 08:00 bis 20:00 Uhr
Sa. 09:00 bis 15:00 Uhr
Jetzt Infopaket anfordern!
Sie interessieren sich für ein WBH-Studium - sind aber noch unentschlossen? In unserem Infopaket finden Sie alle Inhalte, Perspektiven und Spezialisierungen Ihres Studiums an der Wilhelm Büchner Hochschule. Fordern Sie es einfach an - kostenlos und unverbindlich.