Fernstudium mit Bürgergeld

Auf dem Arbeitsmarkt sind Flexibilität und lebenslanges Lernen gefragt. Doch nicht immer verläuft alles nach Plan. Einige Studierende beginnen ihr Fernstudium aus der Arbeitslosigkeit heraus, müssen eine besondere Lebenssituation wie eine chronische Krankheit meistern oder haben mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen. Ist in diesem Fall ein Fernstudium mit Bürgergeld möglich? Und kann dieses auch in Vollzeit absolviert werden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Bürgergeld im Fernstudium!

 

Kann ich bei Bezug von Bürgergeld ein Fernstudium absolvieren?

Bevor wir näher auf den Bezug von Bürgergeld in Verbindung mit einem Fernstudium eingehen, lassen Sie uns kurz das Bürgergeld selbst thematisieren. Das Bürgergeld hat vor einiger Zeit Hartz 4 abgelöst. Sie können Bürgergeld beantragen, wenn Sie

 

  • mindestens 15 Jahre alt sind
  • noch keine Rente beziehen
  • in Deutschland Ihren Lebensmittelpunkt haben
  • mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft hilfebedürftig sind.

 

Das Bürgergeld stellt damit eine finanzielle Unterstützung des Staats dar, um die Grundbedürfnisse einer hilfebedürftigen Person abzudecken. Hilfebedürftig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Ihr Einkommen weniger als das Existenzminimum beträgt und Sie Ihren Lebensunterhalt zumindest teilweise nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Zudem müssen Sie erwerbsfähig sein und somit theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn er oder sie mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Genau dies ist der Knackpunkt beim Bürgergeld für Studierende. Sie stehen zumindest bei einem Vollzeitstudium in der Regel dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Dies ist beispielsweise bei einer Berufsausbildung oder einer Umschulung ähnlich.

Das Bürgergeld wird beim Jobcenter beantragt. Generell gilt, dass erst die eigenen finanziellen Mittel (Einkommen oder Vermögen) eingesetzt werden müssen, bevor das Jobcenter weiterhilft. Als Einkommen gelten beispielsweise Einnahmen aus einer nicht selbstständigen oder selbstständigen Tätigkeit, Arbeitslosengeld oder Zinserträge. Von diesem Einkommen zieht das Jobcenter Freibeträge und Ausgaben ab.

Als Vermögen gelten unter anderem Sparguthaben und Kapitallebensversicherungen. Im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld zählt nur erhebliches Vermögen. Vermögen ist erheblich, wenn die Summe mehr als 40.000 Euro für die erste leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übersteigt. Hier gibt es jedoch einen Freibetrag.

 

Bürgergeld für Studierende

Studierende haben keinen generellen Anspruch auf Bürgergeld, da für sie in erster Linie das Bafög oder andere finanzielle Unterstützung wie der Bildungsgutschein vorgesehen ist. Allerdings gibt es Ausnahmen. Dazu zählen beispielsweise besondere Härtefälle und Mehrbedarfe, beispielsweise durch eine Schwangerschaft oder für Studierende mit Kindern.

Eine weitere Ausnahme gibt es für ein Studium in Teilzeit. Teilzeitstudiengänge sind zum Teil vom normalen BAföG ausgeschlossen. Daher können Teilzeitstudierende Anspruch auf Bürgergeld haben, da sie hier zumindest teilweise dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bestätigt die Universität schriftlich, dass die Studierenden weniger als 15 Stunden in der Woche für das Studium aufwenden, ist unter Umständen ein Bezug von Bürgergeld möglich.

Außerdem gilt der Ausschluss vom Bürgergeld nur für Studierende, aber nicht für ihre Kinder. Diese können unter Umständen dennoch Bürgergeld erhalten. Auch wenn ein Student oder eine Studentin aufgrund einer Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden am Tag erwerbsfähig ist, kann ein Anspruch bestehen. Diese Hilfe kann als Zuschuss oder Darlehen ausgezahlt werden. Auch, wenn Studenten kein Bafög erhalten, kann unter Umständen ein Härtefall vorliegen.

In der Regel erhalten Studierende keine Leistungen zur Sicherheit des Lebensunterhalts über das Bürgergeld. Anders sieht es bei Mehrbedarfen in besonderen Lebenslagen aus. So können hilfebedürftige schwangere Studierende ab der 13. Schwangerschaftswoche finanzielle Unterstützung durch das Jobcenter bekommen. Ähnliches gilt bei alleinerziehenden Studentinnen und Studenten. Hier kann das Jobcenter ebenfalls einen Mehrbedarfszuschlag bewilligen.

 

Fernstudium mit Bürgergeld: Diese Punkte sollten Sie beachten

Der zweite wichtige Aspekt ist Transparenz. Erklären Sie Ihrem zuständigen Ansprechpartner beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur, dass Sie ein Fernstudium beginnen möchten und es daher einen finanziellen Mehrbedarf gibt, der über das Arbeitslosengeld oder die Höhe des BAföG hinausgeht. Kommt der Sachbearbeiter zu dem Schluss, dass der Bezug von Bürgergeld und Ihr Studium sich gut miteinander kombinieren lassen, erhalten Sie möglicherweise eine Förderung.

Gerade für Studierende, die unter die oben beschriebenen Härtefälle fallen, ist die Finanzierung des Fernstudiums über das Bürgergeld eine Option. Sie sollten sich vorab gut informieren, auch darüber, wie der Antrag beim Jobcenter auszufüllen ist. In der Regel werden dazu auch Mietverträge, Einkommensnachweise, Kontoauszüge und weitere Dokumente benötigt.

Zudem benötigt das Jobcenter eine aktuelle Studienbescheinigung. Da bei einem Teilzeitstudium die Chance, Bürgergeld zu erhalten, höher sein kann, sollten Sie sich die gewählte Studienform von Ihrer Universität bestätigen lassen. Daraus sollte hervorgehen, dass Sie maximal 15 Stunden pro Woche für Ihr Studium, inklusive Vor- und Nacharbeitung der Kurse sowie andere anfallende Aufgaben, aufwenden.

Seien Sie gegenüber dem Jobcenter bezüglich Ihrer finanziellen Situation transparent und offen. Legen Sie dar, warum Sie Unterstützung benötigen und warum beispielsweise eine Hilfe seitens der Eltern keine Option ist. Auch über einen Nebenjob oder weiteres Einkommen müssen Sie das Jobcenter informieren.

Lassen Sie sich auf jeden Fall beim Jobcenter umfassend beraten. Beachten Sie alle Fristen und melden Sie Änderungen unverzüglich. Falls das Bürgergeld als Darlehen ausgezahlt wird, klären Sie die Rückzahlungsmodalitäten im Detail. Hierbei sollten Sie gut überlegen, ob Sie nach Ende des Studiums das Darlehen wirklich in der vereinbarten Form zurückzahlen können.

 

Fernstudium mit Bürgergeld: Der Bildungsgutschein und weitere Fördermöglichkeiten

Wenn Ihr Sachbearbeiter beim Jobcenter einem Fernstudium trotz des Bezugs von Bürgergeld offen gegenübersteht, ist zusätzlich zum BAföG eine weitere Förderung möglich. Die optimale Lösung stellt hier der sogenannte Bildungsgutschein dar. Der große Vorteil: Das Jobcenter (beziehungsweise die Agentur für Arbeit) übernimmt die kompletten Kosten für das Studium in Teilzeit. Allerdings muss der Anbieter – in diesem Fall die Hochschule – Bildungsgutscheine annehmen dürfen, was in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, geregelt ist.

Auf der anderen Seite erhalten Sie den Bildungsgutschein nur, wenn das Fernstudium für Sie wichtig ist, um wieder dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und einen Job zu bekommen. Neben dem Bildungsgutschein und dem BAföG existieren weitere Fördermöglichkeiten. Unter anderem gibt es die Bildungsprämie des Bundes.

 

So ist die Finanzierung des Fernstudiums mit Bürgergeld möglich

Studierende, die während ihres Fernstudiums Bürgergeld beziehen, können finanziell ihre Grundbedürfnisse oder einen Mehrbedarf decken. Alternativen sind der Bildungsgutschein oder die Bildungsprämie. Bürgergeld, Bildungsgutschein und Bildungsprämie bilden eine Alternative, wenn kein Anspruch auf BAföG besteht. So erhalten auch einkommensschwache Studierende die Möglichkeit, ein Fernstudium aufzunehmen.

Zudem dürfen Bezieher von Bürgergeld Geld hinzuverdienen und einige Hochschulen bieten für Bedürftige eine Ermäßigung der Gebühr an, dennoch bleibt die Kombination von Leistungsbezug und Studium in Teilzeit schwierig. Gerade in Härtefällen sowie bei besonderen Mehrbedarfen sind jedoch Leistungen über das Bürgergeld möglich. Suchen Sie am besten das direkte Gespräch mit dem für Sie zuständigen Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und erläutern Sie dort Ihre Situation.

 

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