Gibt es für ein Fernstudium BAföG?

Welche Voraussetzungen gelten für BAföG im Fernstudium?

Grundsätzlich gilt: Um BAföG für ein Fernstudium zu beantragen, müssen Sie in Vollzeit studieren. Aber auch das ist noch keine Garantie, dass Ihre BAföG-Beantragung für ein Fernstudium erfolgreich ist. Sie sollten nämlich keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Außerdem gilt:

  • Ihr Verdienst darf pro Monat nicht über 450 Euro liegen.
  • Ihr Vermögen darf 8.200 Euro nicht übersteigen, verheiratet oder mit Kind erhöht sich dieser Freibetrag.
  • Das Höchstalter beträgt bei Bachelorstudiengängen 30 Jahre, bei Masterstudiengängen 35 Jahre.
  • Ihr Wohnsitz ist nicht bei den Eltern.

Begrenzte BAföG-Förderungshöchstdauer

Sie sehen: Ein Fernstudium neben dem Beruf kann die BAföG-Kriterien verständlicherweise per se nicht erfüllen. Aber auch für ein Vollzeitfernstudium erhalten Sie nicht über die gesamte Studienzeit eine BAföG-Förderung. Ein Anspruch besteht nur in den letzten 12 Monaten Ihres Fernstudiums. Das bedeutet: Bei einem im Schnitt 36 bis 42 Monate dauernden Bachelor-Studiengang an der Wilhelm Büchner Hochschule müssten Sie sich 24 Monate anderweitig finanzieren. Grundsätzlich sollten Sie nach dem vierten Semester Studienleistungen nachweisen. Daran sieht das BAföG-Amt, dass Sie die Regelstudienzeit auch einhalten. 

BAföG-Förderungsdauer verlängern

Es gibt aber triftige Gründe, warum Sie Ihre Förderungshöchstdauer verlängern können. Das hat den Vorteil, dass Sie mehr Zeit für Ihr Studium haben. So können Sie Ihre notwendige Zeitinvestition großzügiger verteilen und haben dadurch eher ein Teilzeitstudium. Kriterien für eine Verlängerung der Finanzierung eines Fernstudiums durch BAföG können sein:

  • Schwangerschaft oder Kindererziehung: Ihr Kind darf nicht älter als 10 Jahre sein, und Sie müssen mindestens 21 Stunden in der Woche für Ihr Studium aufwenden
  • chronische oder längere Krankheiten
  • Behinderung: Sie sind so eingeschränkt, dass Sie kein Vollzeitstudium absolvieren können

Aufstiegs-BAföG: für Fernstudium nicht geeignet

Neben dem klassischen Studierenden-BAföG wird ein Aufstiegs-BAföG (LINK www.aufstiegs-bafoeg.de) angeboten . Anfangs war es als Meister-BAföG für Arbeiter:innen und Handwerker:innen mit abgeschlossener Ausbildung und Berufserfahrung gedacht. Nun können Sie als Berufserfahrene:r aus weiteren Bereichen Aufstiegs-BAföG für eine Weiterqualifikation nutzen. Ihr Bildungsabschluss darf maximal ein Bachelor sein. Allerdings können mit dem Aufstiegs-BAföG keine akademischen Ausbildungen – wie es ein Fernstudium ist – gefördert werden, sondern nur bestimmte Zertifikatskurse unserer Fernhochschule.

 

Vorteile von BAföG für das Fernstudium

Auch wenn Sie mit BAföG nur Ihre letzten 12 Monate finanzieren können, hat es doch große Vorteile. Sie müssen sich nicht mehr so stark um die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts kümmern, und Sie haben mehr Zeit für Ihr Studium zur Verfügung. Das ist ein Wettbewerbsvorteil im letzten Teil Ihres Fernstudiums, wenn es in die intensiven Prüfungsphasen geht. Sie lernen erfahrungsgemäß stressfreier und gehen besser vorbereitet in die Prüfungen.

Wieviel BAföG bekomme ich?

Die Förderung durch BAföG innerhalb des Fernstudiums hängt individuell von Ihren Nebeneinkünften bzw. vom Einkommen Ihrer Eltern ab. Daher kann man keine genaue Summe vorhersagen. Aktuell liegt der BAföG-Höchstsatz bei 861 Euro im Monat. Diesen erhalten aber nur Student:innen, die sich sonst wirklich kein Studium finanzieren können. Es dient dem Lebensunterhalt, um Miete, Nebenkosten, Fahrtkosten, Lebensmittel und Studiengebühren zu bezahlen.

Die Fördersumme besteht zu 40 % aus einem Zuschuss und zu 60 % aus einem Darlehen. Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen, das Darlehen können Sie optional von der staatlichen KfW-Bank (LINK WBH KfW-Förderung) zu attraktiven Sonderkonditionen erhalten. Verpflichtend ist der Kredit nicht. Schließen Sie Ihr Fernstudium erfolgreich ab, werden Ihnen 40 % der Darlehensschuld erlassen. Gründen Sie ein Unternehmen, fallen sogar 66 % der Darlehensschuld weg.

 

BAföG fürs Fernstudium beantragen – so geht es

Es gibt insgesamt acht Formulare, die Sie gewissenhaft ausfüllen müssen. Diese muss man zusammen mit einigen Dokumenten und Nachweisen beim Studentenwerk einreichen:

  • Mietvertrag
  • Nachweis Ihres Vermögens – z. B. Kontoauszüge, Fahrzeugschein,  Versicherungen etc.
  • Nachweis über laufende Kreditverträge
  • Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr: Ihren bzw. den beider Elternteile
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Krank enversicherungsnachweis

Je nach Situation können auch noch relevant sein:

  • Geburtsurkunde eigener Kind
  • Nachweis über Ausbildungsabschluss und Praxiszeiten
  • Aufenthaltstitel bei nicht-deutschen Staatsangehörigen

BAföG können Sie auch schnell und bequem online beantragen, z. B. unter www.meinBAföG.de. Individuelle Auskünfte zu Ihrem BAföG-Antrag gibt Ihnen auch Ihre WBH-Studienberatung

Grundsätzlich sollte man jedoch beachten, dass man nicht per se BAföG für ein Fernstudium beantragen kann, da sich hier die Voraussetzungen im Vergleich zu klassischen Präsenz-Hochschulen stark unterscheiden, weil für BAföG im Fernstudium besondere Voraussetzungen gelten!

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