Fernstudium mit Stipendium finanzieren

Die wichtigsten Fakten zur Finanzierung eines Fernstudiums über ein Stipendium

  • Welche Arten von Stipendien es gibt 
  • Förderungen durch einige Bundesländer
  • Was es bei der Beantragung zu beachten gilt

Ein Fernstudium ist oft für diejenigen interessant, die berufsbegleitend studieren und damit ihre beruflichen Fähigkeiten und Karrierechancen verbessern möchten. Trotz der Berufstätigkeit kann die Finanzierung der Studiengebühren einer Fernhochschule und der weiteren Kosten des Fernstudiums schwierig werden und eine Hürde für ein Studium darstellen. Wenn Sie ein Fernstudium absolvieren möchten, die Studiengebühren und weiteren Kosten dafür aber nicht allein stemmen können, kann ein Stipendium eine gute finanzielle Lösung für Sie sein. Für ein Fernstudium ist die Anzahl der verfügbaren Stipendien aber leider nicht besonders groß und sie sind meist nur für Menschen mit einer überdurchschnittlich gut abgeschlossenen Berufsausbildung oder anderen hervorragenden Leistungen zu erreichen. In den folgenden Abschnitten führen wir Möglichkeiten auf, wie Sie zum/zur Stipendiat:in werden können.

 

Diese Stipendien gibt es für ein Fernstudium

Im Gegensatz zu Stipendien für ein normales Vollzeitstudium sind Fördermöglichkeiten für ein Fernstudium eher rar gesät. In jedem Fall gibt es Kriterien, die der Antragsteller oder die Antragstellerin erfüllen muss, um zu einem Stipendiaten oder einer Stipendiatin zu werden und mit einem Stipendium die Studiengebühren und die weiteren Kosten eines Studiums an einer Fernhochschule begleichen zu können. Im Folgenden finden Sie eine kleine Übersicht über die bekanntesten Stipendien für Fernstudenten und deren Zugangsvoraussetzungen.

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium ist ein Stipendium der Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Mit dem Aufstiegsstipendium lassen sich alle Bachelor- und Masterstudiengänge der Wilhelm Büchner Hochschule und eventuell auch Studiengänge anderer Fernhochschulen oder Fernunis fördern, wenn es sich um ein Erststudium handelt. Für die Unterstützung bei einem Masterstudium sind allerdings überdurchschnittliche Leistungen nötig. Ebenfalls ist sie von der Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen abhängig. Mit dem Aufstiegsstipendium lassen sich nicht nur Studiengebühren finanzieren, zusätzlich gibt es auch ein Büchergeld.   

Das Stipendium ist für Menschen vorgesehen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung haben, und die zum ersten Mal ein akademisches Studium absolvieren möchten. Das Alter und die Länge der Berufserfahrung spielen keine Rolle, allerdings gibt es noch folgende Voraussetzungen für das Stipendium:

  • Sie können außergewöhnliche Leistungen in Ihrem Beruf und Ihrer Ausbildung belegen – etwa eine Gesamtnote von mind. 1,9 bzw. 87 Punkten.
  • Sie können einen Nachweis über die hervorragenden Leistungen an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb erbringen.
  • Eventuell kann auch ein Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers genügen.
  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine Niederlassungserlaubnis bzw. das Recht auf Daueraufenthalt.

 

Für die vollständige Länge der Regelstudienzeit erhalten Sie jährlich bis zu 2.700 €, wenn Sie berufsbegleitend studieren. Im Vollzeitstudium erhalten Sie mit dem Aufstiegsstipendium 861 € im Monat und zusätzlich 80 € Büchergeld. Wenn Sie Kinder unter 14 Jahren haben, kommt eine Betreuungspauschale von 150 € pro Kind hinzu. Sie können das Stipendium vor Beginn des Studiums oder bis zum Schluss des zweiten Studiensemesters ersuchen. Um das Aufstiegsstipendium zu erhalten, müssen Sie ein dreistufiges Auswahlverfahren durchlaufen. Zunächst wird über eine Online-Bewerbung geklärt, ob Sie die oben genannten Voraussetzungen grundsätzlich mitbringen. Dann werden in einem Fragebogen weitere Kompetenzen (z. B. soziale Kompetenz oder Zielstrebigkeit) überprüft. Zuletzt gibt es dann ein Auswahlgespräch mit Fragen zum beruflichen Werdegang und dem geplanten Studium.

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium wird im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von der Stiftung für Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) und örtlich von Berufsausbildungsstellen durchgeführt. Es ist generell für die Finanzierung des Studiums an einer Fernhochschule geeignet. Alle Bachelor-, Master- und Zertifikatsstudiengängen der Wilhelm Büchner Hochschule sind mit diesem Stipendium förderbar.

Stipendiatinnen und Stipendiaten dürfen für das Weiterbildungsstipendium nicht älter als 25 Jahre sein und müssen ihre Berufsausbildung oder einen Leistungswettbewerb außergewöhnlich gut abgeschlossen haben. Ebenfalls muss das angestrebte Studium das erste Studium für sie sein. Falls Sie aber länger krank waren oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert haben, lässt sich das erlaubte Höchstalter um bis zu drei Jahre überschreiten. Ansonsten müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen, um ein Weiterbildungsstipendium erhalten zu können:  

  • Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche oder sind arbeitsuchend gemeldet.
  • Ihre Berufsausbildung haben Sie überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossen (Gesamtnote von mind. 1,9 bzw. 87 Punkten).
  • Oder Sie haben an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb Platz 1 bis 3 belegt und können das nachweisen.
  • In Sonderfällen genügt ein begründeter Vorschlag der Berufsschule oder des Arbeitgebers.

 

Die Förderung einer Weiterbildung oder eines berufsbegleitenden Studiums findet über drei Jahre hinweg statt und umfasst in diesem Zeitraum einen Betrag von bis zu 8.100 €. Die Stipendiatin oder der Stipendiat muss bei jeder Fördermaßnahme allerdings einen Anteil von 10 % selbst finanzieren. Nicht nur die Studiengebühren lassen sich mit diesem Stipendium finanzieren: Mit einem sogenannten IT-Bonus von 250 € kann zudem im ersten Jahr die Anschaffung eines neuen Computers finanziell gefördert werden. Die Bewerbung um das Weiterbildungsstudium bei der Kammer, an der Ihre Berufsausbildung eingetragen ist, können Sie nur vor Beginn des Studiums Sie einreichen.

 

Weitere Möglichkeiten für Stipendien

Einige weitere Studienförderwerke und Stiftungen bieten ebenso Stipendien für Fernstudierende an Fernhochschulen oder Fernunis an. Auf den folgenden Links können Sie sich darüber informieren, ob Sie die jeweiligen Förderbedingungen erfüllen.

 

So erhalten Sie Förderungen aus Ihrem Bundesland

Es handelt sich dabei zwar nicht um Stipendien, aber einige Bundesländer bieten ebenfalls eine finanzielle Förderung der beruflichen Weiterbildung an, mit der Fernstudierende unter anderem Studiengebühren finanzieren können. Alle Zertifikatsstudiengänge der Wilhelm Büchner Hochschule lassen sich damit anteilig bezuschussen.

 

Brandenburg: Weiterbildungsrichtlinie 2020-2022

Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE). Unternehmen, Freiberufler und Einzelunternehmer können dadurch einen Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung erhalten. Einmal im Kalenderjahr gibt es einen Zuschuss von maximal 50 % der Kurskosten, die Förderung ist aber pro Antrag auf 3.000 € begrenzt. Die Ausgaben für die Weiterbildung müssen mindestens 1.000 € umfassen. Auf https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2020/ oder unter der Nummer 0331 660 22 00 erhalten Sie weitere Informationen über das Förderprogramm und die Antragstellung.

 

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen und in einem kleinen bis mittleren Unternehmen beschäftigt sind, können Sie diesen Bildungsscheck erhalten. Damit werden die Kosten für eine Weiterbildung bis zu 50 %, aber maximal bis 500 € gefördert. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf dafür aber maximal 40.000 € (80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) betragen. In einer kostenlosen Beratung werden Ihre Voraussetzungen für die Förderung geprüft und wenn Sie diese erfüllen, erhalten Sie anschließend den Bildungsscheck. Auf www.mags.nrw/bildungsscheck oder der Telefonnummer 0221 837 19 29 erhalten Sie weitere Informationen zum Bildungscheck in NRW und wie Sie diesen beantragen.

 

QualiScheck Rheinland-Pfalz

Der QualiScheck richtet sich an abhängig Beschäftigte, die in Rheinland-Pfalz wohnen und arbeiten. Die Kosten der  Weiterbildungsmaßnahme müssen mindestens 1.000 € betragen. Falls sie darunter liegen, müssen Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten nachweisen. Die Hälfte der entstehenden Weiterbildungskosten wird übernommen, die größtmögliche Förderung beträgt aber 1.500 € pro Kalenderjahr, Person und Weiterbildung. Spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung müssen Sie QualiScheck beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung beantragen. Weitere Informationen zum QualiScheck und der Antragstellung finden Sie auf https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck oder telefonisch: 06131 967149.

 

Weiterbildungsscheck Thüringen

Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH fördert die Weiterbildung von Menschen, die in Thüringen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Dabei können pro Haushaltsjahr Teilnahme- und Prüfungsgebühren von bis zu 1.000 € übernommen werden. Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss unter 55.000 € bei Einzelveranlagung und unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegen. Der Antrag ist sowohl online als auch postalisch einzureichen bevor Sie sich zu einer Weiterbildung anmelden. Weitere Informationen zum Thüringer Weiterbildungsscheck finden Sie auf https://www.gfaw-thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/weiterbildungsscheck.

 

Das muss man bei der Beantragung eines Stipendiums für ein Fernstudium beachten

Die Anbieter von Stipendien und Bildungszuschüssen haben in der Regel einige Bedingungen für diejenigen, die sich für ein Stipendium bewerben. Diese unterschieden sich zwar je nach Förderer, trotzdem gibt es Voraussetzungen, die bei fast allen Stipendien vorkommen. An vorderster Stelle sind dabei hervorragende bisherige Leistungen im Beruf, der Ausbildung oder der Schule zu nennen. Es handelt sich also bei einem Stipendium immer um eine Begabtenförderung. In der Regel muss das angestrebte Studium auch das Erststudium sein. Für die Förderungen der Bundesländer gibt es jeweils bestimmte Einkommensgrenzen, die Voraussetzung für die Antragstellung sind. Bevor Sie ein Stipendium oder eine Weiterbildung beantragen, sollten Sie sich beim Förderer ausführlich erkundigen, ob Sie die Kriterien für das Stipendium erfüllen, welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen und wann Sie spätestens das Stipendium beantragen müssen.

 

Häufig gestellte Fragen zu Fernstudium Stipendium

Im Folgenden fassen wir nochmal die wichtigsten Punkte über ein Stipendium für Fernstudenten zusammen:

 

Welche Art der Förderungen gibt es für ein Fernstudium?

Die beiden bekanntesten Stipendien für ein Fernstudium für Berufstätige sind das Aufstiegsstipendium und das Weiterbildungsstipendium. Es gibt aber weitere Stiftungen und Studienförderwerke, die Stipendien auch für ein Fernstudium vergeben. In einigen Bundesländern gibt es aber auch die Möglichkeit, eine Weiterbildungsförderung zu erhalten, wenn man dort wohnt und arbeitet.  

Wie bewirbt man sich um ein Stipendium für ein Fernstudium?

In der Regel bewirbt man sich mit einem schriftlichen Antrag um ein Stipendium für ein Fernstudium. Dafür sind oft Nachweise über Einkommen, Wohn- und Arbeitsort und Nachweise über hervorragende Leistungen nötig. Danach kann es ein Auswahlgespräch mit Fragen über den beruflichen Werdegang und das geplante Studium geben.

Was muss man bei Stipendien für ein Fernstudium beachten?

Natürlich sollte man das Stipendium rechtzeitig beantragen – in der Regel eine Weile vor dem Beginn des gewünschten Studiums. Man sollte sich zudem vorher Gedanken darüber machen, ob man die Voraussetzungen für das Stipendium erfüllt.

Ihr Kontakt

Fragen Sie uns! Wir antworten gern.

Katharina Wittmann

Leitung Bildungsberatung

06151 3842 404

Mo. - Fr. 08:00 bis 20:00 Uhr

Sa. 09:00 bis 15:00 Uhr

Einen Moment bitte...