Fernstudium mit Hartz 4

Was ist aber, wenn Sie zwar die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, derzeit aber arbeitslos sind? Dürfen Sie, wenn Sie sich gerade in der Arbeitslosigkeit befinden und Empfänger:in von Leistungen der Arbeitsagentur sind, zum Beispiel ein Fernstudium mit Hartz 4 aufnehmen? Und wenn ja, kann das Studium als Vollzeitstudium stattfinden oder müssen Sie auf ein Teilzeitstudium setzen? Antworten auf diese Fragen haben wir in diesem Text für Sie zusammengestellt.


Kann ich bei Bezug von Hartz 4 ein Fernstudium absolvieren?

Bevor wir näher auf den Bezug von Hartz 4 in Verbindung mit einem Fernstudium eingehen, lassen Sie uns kurz Hartz 4 selbst thematisieren. Der offizielle Name dieser Grundsicherungsleistung lautet Arbeitslosengeld II (ALG II), die gesetzlichen Regelungen dazu finden Sie im Sozialgesetzbuch Zweites Buch, kurz SGB II. Gewährt wird ALG II Personen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind. Studierende sind im Normalfall grundsätzlich erwerbsfähig.

Deshalb gilt: Studieren Sie, können Sie unter Umständen Arbeitslosengeld II, also Hartz 4, beziehen. Ob Sie während des Bezugs von Hartz 4 ein Fernstudium absolvieren können bzw. dürfen, hängt maßgeblich damit zusammen, ob Sie das Studium in Vollzeit oder in Teilzeit bestreiten.

Denn: Studieren Sie in Vollzeit, ist der Bezug von Hartz 4 während der Zeit des Studiums für Sie vom Tisch Das hat einen ganz einfachen Grund: Studieren Sie zum Beispiel voll an einer Fernuni, dann ist dieses Studium förderungsfähig – und zwar durch BAföG. Das gilt selbst dann, wenn Sie weitere Vorgaben für den Anspruch von BAföG nicht erfüllen. Die Agentur für Arbeit geht im Fall eines Vollzeitstudiums nämlich davon aus, dass es Ihnen durch das Fernstudium nicht mehr möglich ist, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Genau das müssten Sie aber, wenn Sie kein Einkommen haben und stattdessen Arbeitslosengeld II beziehen. Das hat zur Folge, dass die Arbeitsagentur Sie als dem Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar einstuft – und Sie daher den Anspruch auf Ihren Regelbedarf verlieren.

Anders sieht es beim Bezug von Hartz 4 hingegen bei einem Fernstudium in Teilzeit aus. Wenden Sie für das Studium pro Woche weniger als 15 Stunden auf (beinhaltet Seminare und alle anderen Aufgaben rund um das Studium) und die Uni bestätigt Ihnen das schriftlich, klappt es normalerweise weiterhin mit dem Bezug von ALG II. In jedem Fall haben Sie Anspruch auf BAföG. 


Fernstudium mit Hartz 4: Diese Punkte sollten Sie beachten

Grundsätzlich ist es möglich, ein Fernstudium aufzunehmen, auch wenn Sie Hartz 4 beziehen. Es existieren aber Hürden. Die entscheidende Hürde ist in jedem Fall der Faktor Zeit: Max imal 15 Stunden pro Woche dürfen Sie beim Bezug von Hartz 4 für Ihr Studium aufwenden. In diesen 15 Stunden müssen Sie nicht nur die Seminare abdecken, sondern auch alle weiteren Aufgaben, die mit dem Studium zusammenhängen, z. B. Vor- und Nachbereitung der Kurse. Das bedeutet: Ein Vollzeitstudium ist nicht erlaubt, ein Studium in Teilzeit dagegen schon. Ein Fernstudium mit Hartz 4 auf Teilzeitgrundlage ist also eine passende Option. 

Der zweite wichtige Aspekt ist die Transparenz. Erklären Sie Ihrem zuständigen Ansprechpartner:in beim Jobcenter, dass Sie ein Fernstudium beginnen möchten und es daher einen finanziellen Mehrbedarf gibt, der über den Regelsatz und über die Höhe des BAföG hinausgeht, um Ihren Lebensunterhalt in Verbindung mit dem Fernstudium zu bestreiten. Kommt der Sachbearbeiter:in zu dem Schluss, dass der Bezug von Hartz 4 und Ihr Studium sich gut miteinander kombinieren lassen, erhalten Sie möglicherweise eine Förderung. 


Fernstudium mit Hartz 4: Der Bildungsgutschein und weitere Fördermöglichkeiten

Wenn Ihr Sachbearbeiter:in bei der Arbeitsagentur einem Fernstudium trotz des Bezugs von Hartz 4 offen gegenübersteht, winkt Ihnen ggf. zusätzlich zum BAföG eine Förderung. Die optimale Lösung stellt hier der sogenannte Bildungsgutschein dar. Der große Vorteil: Das Jobcenter (beziehungsweise die Agentur für Arbeit) übernimmt die kompletten Kosten für Ihr Studium in Teilzeit. Allerdings muss der Anbieter – in diesem Fall die Hochschule – Bildungsgutscheine annehmen dürfen, was in der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, geregelt ist. 

Auf der anderen Seite erhalten Sie den Bildungsgutschein nur, wenn das Fernstudium für Sie wichtig ist, um wieder dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und einen Job zu bekommen. Neben dem Bildungsgutschein und dem BAföG existieren auch noch andere Fördermöglichkeiten. Unter anderem gibt es die Bildungsprämie des Bundes.

Für alleinerziehende Eltern, die ein Studium beginnen möchten, gibt es die Möglichkeit, zusätzlich zum Hartz-4-Regelbedarf einen „Mehrbedarf“ zu beantragen. Hierbei können 12 bis 60 Prozent des regulären Satzes zusätzlich bezogen werden. Sollte der zweite Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommen, so können Sie sich während eines Fernstudiums alternativ beim Jugendamt oder der in Ihrer Stadt zuständigen Behörde nach dem sogenannten Unterhaltsvorschuss erkundigen. Dieser und der Bezug von Mehrbedarf können Ihnen während Ihres Studiums zusätzliche Unterstützung leisten. Der Mehrbedarf kann sogar dann bezogen werden, wenn Sie grundsätzlich vom Empfang des ALG II ausgeschlossen sind. 


So ist die Finanzierung des Fernstudiums mit Hartz 4 möglich

Der Bildungsgutschein ist die eine Option, um ein Fernstudium trotz Hartz 4 aufzunehmen. Zudem können Sie sich um Ihren BAföG-Anspruch und die Bildungsprämie bemühen. Denn ohne eine entsprechende Unterstützung bzw. einen Zuschuss ist ein Studium mit Hartz 4 nur schwer finanziell zu stemmen. Bis zu 100 Euro können Sie zwar hinzuverdienen und manche Hochschulen bieten für Bedürftige eine Ermäßigung der Gebühr an. Trotzdem bleibt die Kombination von Leistungsbezug und Studium in Teilzeit schwierig. Aber auch wenn die Kombination sicherlich ungewöhnlich ist, ist ein Studium mit Hartz 4 doch grundsätzlich möglich. Suchen Sie am besten das direkte Gespräch mit dem für Sie zuständigen Mitarbeiter:in bei der Agentur für Arbeit – und bleiben Sie hartnäckig. 

Wir wünschen Ihnen viel Glück und Erfolg!

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