Zulassungsvoraussetzungen an der Wilhelm Büchner Hochschule

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Für ein Studium an einer staatlich anerkannten Fachhochschule müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auch wenn Sie nicht die Voraussetzungen für einen Hochschulzugang haben (also z. B. keine Fachhochschulreife), besteht die Möglichkeit, an der Wilhelm Büchner Hochschule aufgenommen zu werden.

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Zugangsmöglichkeit Nr. 1:

Sie haben die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die fachgebundene Hochschulreife

oder

Sie haben die allgemeine oder fachgebundene Fachhochschulreife.

Zugangsmöglichkeit Nr. 2:

Sie haben eine vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannte Hochschulzulassungsberechtigung (z. B. Meister/-in, staatlich geprüfte/r Techniker/in, Fachwirt (IHK/HWK), Betriebswirt (IHK/ HWK))

Zugangsmöglichkeit Nr. 3:  Studieren als Gasthörer

Sie beginnen Ihr Gaststudium an unserer Hochschule ohne die genannten drei Zugänge und legen nach 2 Leistungssemestern die Hochschulzugangsprüfung (HZP) ab. Dafür müssen Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen.
  • Sie haben eine anschließende mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich ausgeübt.

Nach erfolgreicher Hochschulzugangsprüfung (HZP) ändern wir Ihren Status von Gasthörer in ordentlicher Student.

Zugelassen werden Absolventen und Absolventinnen einer mindestens 6-semestrigen akademischen Ausbildung im Bereich der Informatik, Ingenieur-/Naturwissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften (je nach gewähltem Master-Studiengang). Das Gesamtprädikat muss mit guter Benotung nachgewiesen werden. Gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt. Beim englischsprachigen Master IT Management ist ein Sprachnachweis auf C1-Niveau erforderlich (z. B. CAE, IELTS, TELC oder TOEFL). Bei den Masterstudiengängen „Technology and Innovation Management“ und „Verteilte und mobile Anwendungen“ wird ein Jahr Berufserfahrung vorausgesetzt.

Prüfungsleistungen, die in einem 7-semestrigen Bachelor- oder Diplom-Studiengang erbracht worden sind, können bis zu einem Umfang von maximal 30 Creditpoints angerechnet werden, soweit sie gleichwertig sind. Alternative Zugangswege sind unter Auflagen möglich. Über die Zulassung und Anrechnung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss.

Voraussetzung ist eine akademische Ausbildung mit einem Mindestumfang von 8 Semestern oder 240 ECTS Punkten in den Bereichen Informatik und Ingenieur-/Naturwissenschaften, wenn das Gesamtprädikat mit guter Benotung nachgewiesen wird. Weiterhin werden zwei Jahre einschlägige Berufspraxis nach dem ersten Studienabschluss und gute Englischkenntnisse vorausgesetzt.

Wenn Sie weniger als 240 ECTS-Punkte jedoch mindestens 210 ECTS-Leistungspunkte nachweisen können, bieten wir Ihnen diesen Studiengang in Verbindung mit Brückenmodulen an. Auf diese Weise erreichen Sie innerhalb eines zusätzlichen Leistungssemesters die fehlenden 30 ETCS-Punkte. Über die Zulassung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuss. Alternative Zugangswege sind unter Auflagen möglich.

Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, dann müssen Sie über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse werden auf Anerkennung der Gleichwertigkeit zu den deutschen Abschlüssen geprüft. Infos hierzu erhalten Sie bei der Studienberatung.

Es ist grundsätzlich möglich, Ihre akademischen oder nicht-akademischen Vorleistungen anzurechnen. Alle Informationen zur Anrechnung von Vorleistungen finden Sie auf der Seite „Anrechnung von Vorleistungen“.

Studieren ohne Hochschulreife

Was viele nicht wissen: Es gibt in Hessen spezielle Regelungen für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulreife:

1. mit einem Fortbildungsabschluss, z. B. einem Meister-, einen Techniker- oder einem Fachwirt-/ Betriebswirtabschluss (HWK/IHK) etc.

Diese Nachweise berechtigen Sie in Hessen zum Studium an allen Hochschulen (§54 Abs. 2 Nr. 4, HHG vom 14.12.2009)

2. mit einer Hochschulzugangsprüfung (HZP)

Auch ohne die beiden oben ausgeführten Qualifikationen können Sie in Hessen studieren (Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter vom 16.12.2015).

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist:

 

Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur Hochschulzugangsberechtigung!

Sie beginnen Ihr Gaststudium an der Wilhelm Büchner Hochschule mit dem Ziel, Ihre Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben und im Anschluss als ordentlicher Studierender Ihren Hochschulabschluss zu erlangen.

Ihr besonderer Vorteil

Als Berufstätiger reicht Ihnen zu Studienbeginn lediglich eine einjährige Berufspraxis. Denn Ihr erstes Studienjahr als berufstätiger Student der Wilhelm Büchner Hochschule wird auf die geforderte Dauer der Berufserfahrung sowie auf die geforderte Weiterbildung angerechnet.

Nach zwei Semestern legen Sie vor den zuständigen Prüfungsausschüssen in Hessen die HZP ab. Damit erwerben Sie formal die Hochschulzugangsberechtigung für die entsprechende Fachrichtung. Bisher haben die Prüfungsausschüsse Leistungsnachweise der ersten zwei Semester teilweise auf die HZP angerechnet. Nach erfolgreicher HZP können Sie ohne Zeitverlust weiter an der Wilhelm Büchner Hochschule studieren und Ihren Hochschulabschluss erlangen.

Das sagen Absolventen

Zum Traumberuf – auch ohne Abitur

"Schon während meiner Berufsausbildung entstand in mir der Wunsch, Ingenieurin zu werden. Nach Abschluss der Ausbildung stand ich also vor der Frage, wie ich dieses Ziel am besten erreiche. Meine Festanstellung wollte ich nur ungern aufgeben. Meine erste Idee war das nebenberufliche Erlangen des Fachabiturs. Ein Kollege empfahl mir dann allerdings ein Fernstudium an der Wilhelm Büchner Hochschule. Ohne Abitur und auch noch neben der Arbeit – das klang wie für mich geschaffen. Nachdem ich an der Wilhelm Büchner Hochschule den für mich passenden Bachelor-Studiengang gefunden hatte, stand mein Plan fest. Heute habe ich mein Ziel erreicht, ich habe mein Studium erfolgreich abgeschlossen und bin als Ingenieurin in meinem Ausbildungsbetrieb tätig. Außerdem stecke ich bereits mitten im Master-Studium – wieder an der Wilhelm Büchner Hochschule –, denn auch als Ingenieurin sehe ich noch reichlich Potenzial, mich weiterzuentwickeln."

Christina Zenk, Absolventin des Bachelor-Studiengangs Technische Informatik

Das Studium eröffnete mir neue Möglichkeiten – trotz mittlerer Reife

"Nachdem ich in meiner bisherigen Karriere immer mit meinen praktischen Erfahrungen und Kenntnissen punkten konnte, kam irgendwann der Zeitpunkt, als dies allein nicht mehr ausreichte. Da ich nur über die mittlere Reife verfügte, blieb mir noch der Weg als beruflich Qualifizierter offen. In diesem Bereich bot mir die Wilhelm Büchner Hochschule die besten Informationen und durch das Gasthörer-Modell habe ich keine Zeit verloren. Der Einstieg ins Lernen fiel mir durch die gut aufbereiteten Studienhefte sowie die verschiedenen Zusatzmaterialien, besonders für die Grundlagen, nicht so schwer, wie ich es befürchtet hatte. Im weiteren Verlauf des Studiums war es mir durch die hohe Flexibilität der Termine und die Zusendung von Studienmaterial immer möglich, Arbeit und Studieren gut unter einen Hut zu bringen. Aufgrund der guten Betreuung durch die Tutoren und Dozenten sowie des Austauschs mit Kommilitonen über den Online-Campus StudyOnline konnte ich mein Studium schon nach 3 Jahren und 8 Monaten abschließen. Durch das absolvierte Studium habe ich Respekt in meinem beruflichen sowie privaten Umfeld erlangt und es stehen mir neue Möglichkeiten zur Weiterentwicklung offen. Als Einziges bereue ich, dass ich nicht schon einige Jahre früher diesen Weg eingeschlagen habe."

Frank Baier, Absolvent des Bachelor-Studiengangs Technische Informatik

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30. März: Online-Schnuppervorlesung Informatik: Was ist eigentlich Informatik? - Die digitale Welt mitgestalten!

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2. Mai: Online-Schnuppervorlesung Design: Alles neu macht der Mai: Zukunft gestalten mit nachhaltigem Design

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Online-Schnuppervorlesung Energie-, Umwelt- und Verfahrenstechnik: „Öfter mal die Sau rauslassen“ am 16. Mai 2023

Vortragender: Dr. Markus Keller

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