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Wer auf seinem Berufsweg Wert auf den Titel „Doktor“ legt, kommt um eine Promotion nicht herum. Sie ist der fachliche Nachweis, dass ein Akademiker wissenschaftlich korrekt und selbstständig in seinem Tätigkeitsfeld arbeiten kann. Der Begriff „Promotion“ stammt aus dem Lateinischen und bedeutet „Beförderung“ (auf eine höhere Stelle). Im akademischen Zusammenhang ist damit die Beförderung auf eine Ehrenstelle gemeint. Das deutsche Universitätsgesetz sieht den Sinn und Zweck der Promotion in der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Obwohl viele Ärzte und Juristen den Weg der Promotion gehen, um den Doktortitel führen zu können, ist es nicht zwingend notwendig, in diesen und anderen Berufen zu promovieren. Allerdings gilt die Promotion als Nachweis dafür, dass die betreffende Person eine sehr solide Fachausbildung genossen hat.
Strebt man hingegen eine Karriere als Hochschullehrer an, kommt man um die Promotion und anschließende Habilitation nicht herum. Um zu promovieren, muss eine wissenschaftliche Arbeit vorgelegt werden, die Dissertation. Zudem muss man bestimmte Prüfungen bestehen. Wer erfolgreich promoviert, erhält anschließend den fachbezogenen Doktortitel, der in Deutschland als höchster akademischer Grad gilt. Darüber steht nur noch die Habilitation, die in der Regel die Voraussetzung für eine Professur ist.
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