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Hier finden Sie alle Informationen für Ihre erfolgreiche Anmeldung zu unseren Studienprogrammen. Laden Sie sich ganz einfach das Anmeldeformular im untenstehenden Downloadbereich herunter, füllen es aus und senden es mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen an:
Wilhelm Büchner Hochschule
Immatrikulationsbüro
Hilpertstraße 31
64295 Darmstadt
Downloads
Laden Sie sich hier direkt die Anmeldeformulare zum Fernstudium an der Wilhelm Büchner Hochschule herunter:
Online-Anmeldung
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Erforderliche Unterlagen
Für eine schnelle und unkomplizierte Einschreibung benötigen wir neben der ausgefüllten Studienanmeldung weitere Unterlagen von Ihnen.
Für alle Interessenten
- tabellarischer, lückenloser Lebenslauf mit Unterschrift und Datum
- Nachweise über die Berufspraxis, sofern erforderlich
- Nachweis über die Krankenversicherung für Interessenten, die in Deutschland wohnhaft sind
Zusätzlich für Interessenten mit Hochschulzugangsberechtigung
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Fachhochschulzugangsberechtigung
Zusätzlich für Interessenten ohne Hochschulzugangsberechtigung
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Schulabschlusses
- amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses des Berufsausbildungsabschlusses (Berufsschule und IHK/HWK)
- Weiterbildungsnachweise, falls vorhanden
Zusätzlich für Interessenten an Master-Studiengängen und Bachelor-Kurzstudiengängen
- amtlich beglaubigter Nachweis über abgeschlossenes Erststudium (Urkunde und Zeugnis)
- Beschreibung der Studieninhalte und der Regelstudiendauer
Amtlich beglaubigte Kopien
In der Bundesrepublik Deutschland kann eine amtliche Beglaubigung einer Kopie durch folgende Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen, Gerichte und Notare.
Im Ausland sind folgende Stellen zur Ausfertigung amtlicher Beglaubigungen berechtigt: die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland und die im jeweiligen Land zur amtlichen Beglaubigung befugten Behörden und Notare.
Bei fremdsprachigen Zeugnissen wenden Sie sich bitte an Ihr Konsulat oder die Botschaft Ihres Landes.