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Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) soll sämtliche Arbeitsuchende (unabhängig davon, ob sie Leistungen beziehen) sowie Berufsrückkehrer bei der Arbeitssuche und beim Wiedereinstieg ins Berufsleben unterstützen. Übliche Vermittlungshemmnisse, die die Jobsuche erschweren, sollen dadurch behoben werden.
Alle wichtigen Informationen über den AVGS-Gutschein, die Sie als Antragsteller oder Antragstellerin beachten sollten, finden Sie im Folgenden.

So kann man den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nutzen
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument für Arbeitsuchende, das Vermittlungshemmnisse im Bewerbungsprozess beseitigen soll. Gemäß § 45 SGB III werden mithilfe des Gutscheins "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" gefördert. Zu diesen Maßnahmen gehört das Coaching, das Arbeitssuchenden helfen soll, sich auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zurechtzufinden und mehr über ihre beruflichen Perspektiven zu erfahren.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einfach Ihren nächsten Karriereschritt planen, nach einer längeren Pause wieder in den Beruf zurückkehren oder sich beruflich verändern wollen. Der Gutschein wird dabei von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ausgestellt.
So erhält man den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Folgende Personen gelten als förderfähig und können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen:
- Beschäftigte, die einer Arbeitslosigkeit durch ein Coaching verhindern wollen
- Arbeitslose und Arbeitssuchende, die eine Berufsrückkehr oder eine Heranführung an den Arbeitsalltag anstreben
- Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden
- Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag in Kürze ausläuft oder eine Kündigung bevorsteht
- Personen, die ihre Berufsrückkehr planen oder aus der Elternzeit in die Beschäftigung zurückkehren und ihre berufliche Eingliederung planen
- Personen, die eine berufliche Neuorientierung aufgrund von Krankheit benötigen
Bei Erfüllung der Voraussetzungen gelten die Antragstellerin oder Antragsteller als förderfähig und ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kann ausgestellt werden. Dieser Gutschein ist deutschlandweit einlösbar. Jedoch muss das Einlösen bei einem zugelassenen Bildungsträger und im Rahmen der eingetragenen Befristung erfolgen.
In der Regel beträgt die Förderung 100 % der Maßnahmengebühr.
Damit Sie die richtige Wahl treffen, sollten Sie sich die benötigte Zeit für die Entscheidung nehmen. Unsere Förderexperten und Förderexpertinnen beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung. Rufen Sie uns einfach an.
Coaching-Angebote der WBH im Überblick
Unsere Coaching-Arrangements sind Online-Einzelcoachings, welche von erfahrenen Coaches durchgeführt werden. Für Ihren Komfort sind die Coachings ortsunabhängig und zeitlich flexibel. Es finden zwei Coaching-Sitzungen pro Woche statt, die jeweils 90 Minuten dauern. Die Gesamtdauer der Coaching-Maßnahmen variiert zwischen 8, 10, 12 und 16 Wochen.
Um an den Coachings teilzunehmen, benötigen Sie:
- einen Computer, Laptop oder Tablet,
- eine gute Internetverbindung und
- Grundkenntnisse im Umgang mit gängigen Anwender-Softwares.
Nach dem Coaching erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie Ihren Bewerbungsunterlagen beifügen und an die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter schicken können.
Bei der WBH können Sie aus verschiedenen Coaching-Angeboten wählen:
So beantragt man den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu erhalten, müssen Sie ein persönliches Gespräch mit einem Berater der zuständigen Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters führen. Gemeinsam wird geklärt und entschieden, welche Maßnahme notwendig oder sinnvoll ist, um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen.
Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch erhalten Sie dort höchstwahrscheinlich Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Für die Ausstellung eines AVGS gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage, also keinen Rechtsanspruch, da es sich um eine sogenannte Ermessensleistung handelt. Die Entscheidung liegt also vollständig im Ermessen der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Arten des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) in der Übersicht
AVGS MAT – zugelassener Maßnahmeträger
Dieser Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gilt für Trainingseinheiten mit dem Maßnahmeträger. Der sogenannte „Maßnahmeträger“ ist die Einrichtung, die das Coaching durchführt. Die WBH ist ein zugelassener Bildungsträger, daher ist diese AVGS-Option für die Teilnahme an einer WBH-Coaching-Maßnahme geeignet.
AVGS MAG – Maßnahmen beim Arbeitgeber
MAG steht für "Maßnahmen mit Arbeitgeber". Innerhalb einer Probearbeit werden Sie von einer Fachkraft betreut. Diese Art von Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gilt nicht für die WBH.
AVGS MPAV – Maßnahme private Arbeitsvermittlung
AVGS MPAV gilt für private Arbeitsvermittler. Private Arbeitsvermittler beispielsweise von einer Arbeitsagentur sind der Kontakt zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitgeberinnen und den Bewerbenden. Da es sich bei der Arbeitsvermittlung nicht um eine Dienstleistung der WBH handelt, ist diese Art von AVGS auch nicht für die Coachingteilnahme an der WBH geeignet.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bei der WBH einlösen: So einfach geht es!
Nachdem Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter erhalten haben, kann das Anmeldeformular hier heruntergeladen werden. Bitte senden Sie uns dasFormular zusammen mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein im Original zu.
Unser Betreuungsteam prüft, ob die fachlichen Voraussetzungen für die Coaching-Maßnahme erfüllt sind. Anschließend informiert Sie das Team über den Zulassungsstatus. Gerne können Sie sich bereits vor dem Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter mit uns in Verbindung setzen, um zu besprechen, welches Coaching-Angebot für Sie infrage kommt.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Stöbern in den Coaching-Angeboten der WBH - Sie finden bestimmt das passende Coaching!
In 4 Schritten zum Coaching
1. Beratung bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem Ansprechpartner bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter wird entschieden, ob Sie ein persönliches Coaching benötigen.
2. Sie erhalten einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Ihr Berater oder Ihre Beraterin prüft im Beratungsgespräch, ob Sie förderfähig sind. Falls dies zutrifft, wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein in der Regel direkt im Beratungsgespräch ausgestellt. Dieser Gutschein muss anschließend gegeben den geltenden Befristungen eingelöst werden.
3. Beratung bei der WBH mit dem AZAV-Team
Rufen Sie uns an unter 06151 3842 755 und lassen Sie sich von unserem AZAV-Team beraten. Wir füllen mit Ihnen den Vertrag aus und leiten ihn an die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter weiter.
4. Starten Sie Ihr Coaching!
Jetzt können Sie Ihr Coaching beginnen! Sie erhalten von uns Ihre Unterlagen und können loslegen. Die Kosten für Ihr Coaching werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen.
FAQ zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit sowie beim Jobcenter beantragt werden. Als Antragsteller oder -stellerin müssen Sie an einem Beratungsgespräch teilnehmen. Nach diesem Gespräch erfolgt üblicherweise die Genehmigung des Antrags.
Um einen AVGS-Gutschein zu erhalten, muss der Antragsteller oder die -stellerin bestimmte Kriterien erfüllen. Wichtig zu beachten ist, dass kein Rechtsanspruch besteht und der Gutschein allein auf Ermessensbasis erteilt wird.
Folgende Personen können einen AVGS-Gutschein erhalten:
- Beschäftigte, die einer Arbeitslosigkeit durch ein Coaching verhindern wollen
- Arbeitslose und Arbeitssuchende, die eine Berufsrückkehr oder eine Heranführung an den Arbeitsalltag anstreben
- Beschäftigte, die sich in Kurzarbeit befinden
- Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag in Kürze ausläuft oder eine Kündigung bevorsteht
- Personen, die ein Coaching für ihre Berufsrückkehr, berufliche Eingliederung oder aus der Elternzeit in die Beschäftigung zurückkehren
- Personen, denen eine berufliche Neuorientierung aufgrund von Krankheit benötigen
Mithilfe des AVGS-Gutscheins kann die Teilnahme an vielerlei Weiterbildungen oder Coachings erfolgen. Die WBH bietet folgende Coachings an:
Ein AVGS wird ausgestellt für sogenannte „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ nach § 45 SGB III, beispielsweise Coachings. Mit dem Bildungsgutschein hingegen werden berufliche Weiterbildungen oder Umschulungen nach § 81 SGB III gefördert.