Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz ­­- Was ist das?

 

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt die Förderung im Bereich der Aufstiegsfortbildung. Ziel ist eine Unterstützung von Erwachsenen in Fortbildungsmaßnahmen bei der Bewältigung ihres Lebensunterhalts. Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, um eine Aufstiegsfortbildung zu stemmen, können Fördermittel beantragt werden, die die Kosten der Maßnahme verringern.

Das AFBG, früher auch Meister-BAföG genannt, soll Handwerker:innen und anderen Fachkräften eine Weiterqualifizierung ermöglichen. Potenzielle Existenzgründer:innen sollen einen Anreiz bekommen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Die Weiterbildung kann in Voll- oder Teilzeit, in schulischer Form oder als Fernstudium absolviert werden.

 

Was wird laut Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert?

Grundlage für eine Förderung ist eine Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Ziel ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach den branchenspezifischen Verordnungen, wie etwa:

  • nach der Handwerksordnung
  • nach dem Berufsbildungsgesetz
  • nach dem Bundes- oder Landesrecht
  • nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft
  • eine staatliche Prüfung an anerkannten Ergänzungsschulen

Es werden solche Prüfungsabschlüsse gefördert, die über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen.

Nicht förderbar nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sind Abschlüsse oberhalb des Meistertitels.

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